ARBEITSSCHUTZ MÜNCHEN
Ein Angebot der CONSTANTIA
Management Consulting GmbH & Co. KG

Die Kosten einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) hängen von der Betriebsgröße, der Branche, den betrieblichen Gefährdungen und dem erforderlichen Betreuungsumfang ab. Öffentlich zugängliche Anbieterangaben zeigen für externe sicherheitstechnische Beratungsleistungen eine breite Preisorientierung von etwa 80 bis 180 Euro netto pro Stunde. Diese Spanne ist kein verbindlicher oder statistisch ermittelter Marktdurchschnitt.

In München und Umgebung bieten Dienstleister sowohl eine stundenbasierte Abrechnung als auch monatliche Betreuungspauschalen an. Für kleinere Unternehmen beginnen veröffentlichte Basisangebote teilweise bereits bei rund 40 bis 50 Euro monatlich. Welche Leistungen darin enthalten sind und welche zusätzlichen Kosten entstehen, muss im Einzelfall geprüft werden.

Entscheidend ist jedoch nicht allein der Stundensatz. Die DGUV Vorschrift 2 legt die Anforderungen an die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung fest. Der tatsächliche Betreuungsbedarf bildet damit die wesentliche Grundlage für eine nachvollziehbare Kostenkalkulation.

 

Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit pro Stunde?

 

Für externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit existiert kein gesetzlich vorgeschriebener Stundensatz. Die Vergütung wird zwischen dem Unternehmen und dem beauftragten Dienstleister vereinbart.

Als unverbindliche Orientierung können für externe sicherheitstechnische Beratungsleistungen etwa 80 bis 180 Euro netto je Stunde herangezogen werden. Die tatsächlichen Honorare können abhängig von Qualifikation, Spezialisierung, Leistungsumfang und Vertragsgestaltung darunter oder darüber liegen.

Bei der Bewertung eines Angebots sollte insbesondere berücksichtigt werden, welche Tätigkeiten bereits im Stundensatz enthalten sind. Hierzu können beispielsweise die Vorbereitung von Betriebsbegehungen, die Dokumentation, die Beratung von Führungskräften oder die Teilnahme an betrieblichen Besprechungen gehören.

Wichtig: Ein niedriger Stundensatz führt nicht automatisch zu geringeren Gesamtkosten. Entscheidend sind die erforderlichen Betreuungsstunden, der vereinbarte Leistungsumfang und die Qualität der erbrachten Leistungen.

 

Welche Faktoren beeinflussen die Kosten einer externen Sifa?

 

Die Kosten der sicherheitstechnischen Betreuung ergeben sich aus mehreren betrieblichen Faktoren. Dazu gehören insbesondere:

  • Beschäftigtenzahl: Die Anzahl der Beschäftigten beeinflusst das anzuwendende Betreuungsmodell und gegebenenfalls die erforderlichen Einsatzzeiten.
  • Branche und Gefährdungspotenzial: Ein reiner Bürobetrieb hat andere Anforderungen als ein Produktionsunternehmen oder ein Handwerksbetrieb mit besonderen Gefährdungen.
  • Betreuungsmodell: Die Regelbetreuung und alternative Betreuungsmodelle unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Anforderungen.
  • Betriebsspezifischer Bedarf: Besondere Gefährdungen, organisatorische Veränderungen oder neue Arbeitsverfahren können zusätzliche Betreuung erforderlich machen.
  • Anzahl der Standorte: Mehrere Betriebsstätten können zusätzliche Begehungen, Abstimmungen und Reiseaufwendungen verursachen.
  • Zusätzliche Leistungen: Umfangreiche Gefährdungsbeurteilungen, besondere Schulungen oder projektbezogene Beratungen können gesondert vergütet werden.

Ein seriöses Angebot sollte deshalb auf einer nachvollziehbaren Ermittlung des erforderlichen Betreuungsumfangs beruhen.

 

Wie werden die erforderlichen Betreuungsstunden berechnet?

 

Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert die Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes und unterscheidet verschiedene Betreuungsmodelle.

Für die Regelbetreuung nach Anlage 2 gelten drei Betreuungsgruppen mit festgelegten Einsatzzeiten für die Grundbetreuung:

  • Betreuungsgruppe I: 2,5 Stunden je Beschäftigtem und Jahr.
  • Betreuungsgruppe II: 1,5 Stunden je Beschäftigtem und Jahr.
  • Betreuungsgruppe III: 0,5 Stunden je Beschäftigtem und Jahr.

Diese Stundenwerte gelten gemeinsam für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sie dürfen daher nicht vollständig als Einsatzzeit der Sifa angesetzt werden.

Die Aufteilung erfolgt entsprechend den betrieblichen Anforderungen. Dabei muss jede der beiden Professionen mindestens 20 Prozent der Grundbetreuung übernehmen.

Zusätzlich ist die erforderliche betriebsspezifische Betreuung zu berücksichtigen. Deren Umfang wird individuell ermittelt und ist nicht bereits in den genannten Stundenwerten enthalten.

Weitere Informationen zur Berechnung und zu den Betreuungsmodellen finden Sie in unserem Lexikonbeitrag zur DGUV Vorschrift 2.

 

Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit im Jahr?

 

Die folgenden Beispiele zeigen, wie sich die jährlichen Kosten einer externen Sifa überschlägig berechnen lassen.

Für alle drei Beispiele wird ein frei gewählter Stundensatz von 120 Euro netto verwendet. Dieser dient ausschließlich dazu, die Berechnung verständlich darzustellen. Er ist weder ein verbindlicher Marktpreis für München noch ein konkretes Angebot von CONSTANTIA.

Für die Grundbetreuung wird beispielhaft eine Aufteilung von 60 Prozent auf die Fachkraft für Arbeitssicherheit und 40 Prozent auf den Betriebsarzt angenommen. Diese Verteilung ist keine gesetzliche Vorgabe, sondern dient ausschließlich der Veranschaulichung.

 

1. Beispiel: Bürobetrieb mit 30 Beschäftigten

Angenommen wird ein Betrieb der Betreuungsgruppe III mit 30 Beschäftigten.

  • 30 Beschäftigte × 0,5 Stunden = 15 Stunden Grundbetreuung insgesamt.
  • Davon 60 Prozent Sifa-Anteil = 9 Stunden jährlich.
  • 9 Stunden × 120 Euro = 1.080 Euro netto.

Für die Grundbetreuung der externen Fachkraft für Arbeitssicherheit ergeben sich in diesem Beispiel rechnerisch 1.080 Euro netto pro Jahr.

Zusätzliche Kosten können insbesondere durch betriebsspezifische Betreuung, besondere Projekte oder gesondert vereinbarte Nebenleistungen entstehen.

 

2. Beispiel: Betrieb mit 50 Beschäftigten

Angenommen wird ein Betrieb der Betreuungsgruppe II mit 50 Beschäftigten.

  • 50 Beschäftigte × 1,5 Stunden = 75 Stunden Grundbetreuung insgesamt.
  • Davon 60 Prozent Sifa-Anteil = 45 Stunden jährlich.
  • 45 Stunden × 120 Euro = 5.400 Euro netto.

Die rechnerischen Kosten der Sifa-Grundbetreuung betragen in diesem Beispiel 5.400 Euro netto pro Jahr.

Der zusätzliche betriebsspezifische Betreuungsbedarf muss gesondert ermittelt werden.

 

3. Beispiel: Produktionsbetrieb mit 100 Beschäftigten

Angenommen wird ein Betrieb der Betreuungsgruppe I mit 100 Beschäftigten.

  • 100 Beschäftigte × 2,5 Stunden = 250 Stunden Grundbetreuung insgesamt.
  • Davon 60 Prozent Sifa-Anteil = 150 Stunden jährlich.
  • 150 Stunden × 120 Euro = 18.000 Euro netto.

Die rechnerischen Kosten der Sifa-Grundbetreuung betragen hier 18.000 Euro netto pro Jahr. Bei besonderen betrieblichen Gefährdungen können weitere Betreuungsleistungen erforderlich werden.

Hinweis zu den Berechnungsbeispielen: Die Zuordnung zu den Betreuungsgruppen ist ausdrücklich angenommen und muss im Einzelfall anhand der Betriebsart geprüft werden. Die dargestellten Beträge umfassen ausschließlich den angenommenen Sifa-Anteil an der Grundbetreuung. Nicht enthalten sind die betriebsärztliche Betreuung, die betriebsspezifische Betreuung, mögliche Reise- und Nebenkosten sowie die Umsatzsteuer.

 

Welche Kosten entstehen bei kleinen Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten?

 

Für kleinere Betriebe sieht die überarbeitete Muster-DGUV Vorschrift 2 eine Regelbetreuung nach Anlage 1 vor. Diese orientiert sich insbesondere an der Gefährdungsbeurteilung und anlassbezogenen Beratungsleistungen.

Anders als bei der Regelbetreuung nach Anlage 2 gibt es hierfür keine pauschalen jährlichen Einsatzstunden je Beschäftigtem.

Die Kosten hängen daher wesentlich davon ab, welche Beratungsleistungen erforderlich sind und welche Vereinbarungen mit der externen Fachkraft für Arbeitssicherheit getroffen werden.

Eine Betreuung kann beispielsweise eine grundlegende Betriebsbegehung, die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und eine anlassbezogene Beratung umfassen. Bei komplexeren Tätigkeiten oder besonderen Gefährdungen kann der Aufwand entsprechend höher ausfallen.

Wichtig: Die Grenze von 20 Beschäftigten ergibt sich aus der überarbeiteten Muster-DGUV Vorschrift 2. Maßgeblich ist stets die beim zuständigen Unfallversicherungsträger geltende Fassung. In älteren Fassungen kann weiterhin die Grenze von zehn Beschäftigten gelten.

 

Welche Abrechnungsmodelle gibt es für die externe Sifa-Betreuung?

Externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit bieten unterschiedliche Möglichkeiten der Vergütung an. Welches Modell geeignet ist, hängt insbesondere von der Betriebsgröße und dem Umfang der erforderlichen Leistungen ab.

 

1. Abrechnung nach Stunden

Bei der stundenbasierten Abrechnung werden die tatsächlich erbrachten Leistungen entsprechend dem vereinbarten Stundensatz berechnet.

Dieses Modell kann insbesondere bei einzelnen Beratungsaufträgen, besonderen Projekten oder einem schwankenden Betreuungsbedarf sinnvoll sein.

2. Monatliche oder jährliche Betreuungspauschale

Bei einer Betreuungspauschale vereinbaren Unternehmen und Dienstleister einen festen Leistungsumfang und eine regelmäßige Vergütung.

Dadurch können die laufenden Kosten besser geplant werden. Entscheidend ist jedoch, dass die Pauschale den tatsächlich erforderlichen Betreuungsumfang abdeckt und zusätzliche Leistungen eindeutig geregelt sind.

3. Kombination aus Grundpauschale und Zusatzleistungen

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, regelmäßig erforderliche Leistungen über eine Betreuungspauschale abzudecken und besondere Beratungen oder zusätzliche Projekte gesondert abzurechnen.

Dieses Modell kann für Unternehmen mit planbaren Grundanforderungen und gelegentlichem zusätzlichem Beratungsbedarf geeignet sein.

 

Welche zusätzlichen Kosten können entstehen?

 

Bei der Beauftragung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit sollten Unternehmen prüfen, welche Leistungen bereits im Angebot enthalten sind und welche gesondert berechnet werden.

Mögliche zusätzliche Kostenpositionen sind:

  • erstmalige Bestandsaufnahme und Einarbeitung in die betrieblichen Abläufe,
  • umfangreiche Erstellung oder Überarbeitung von Gefährdungsbeurteilungen,
  • zusätzliche Betriebsbegehungen und Sondertermine,
  • besondere Schulungen und Sicherheitsunterweisungen,
  • Beratung bei Umbauten, neuen Arbeitsmitteln oder betrieblichen Veränderungen,
  • Untersuchung besonderer Unfallereignisse,
  • Reisezeiten, Fahrtkosten und sonstige vereinbarte Nebenkosten.

Ob diese Leistungen zusätzlich vergütet werden, hängt von der jeweiligen Leistungs- und Honorarvereinbarung ab. Tätigkeiten, die bereits Bestandteil des vereinbarten Betreuungsumfangs sind, sollten nicht ohne entsprechende vertragliche Grundlage erneut berechnet werden.

 

Ist eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit günstiger als eine interne Sifa?

 

Für viele kleine und mittelständische Unternehmen kann eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung sein.

Bei einer internen Fachkraft entstehen neben den Personalkosten unter anderem Aufwendungen für Qualifizierung, Fortbildung, Arbeitsmittel und die betriebliche Organisation.

Eine externe Fachkraft kann dagegen entsprechend dem tatsächlichen Betreuungsbedarf beauftragt werden. Dadurch müssen Unternehmen nicht zwangsläufig eigene personelle Kapazitäten für eine vollständige Sifa-Stelle vorhalten.

Ob eine interne oder externe Lösung wirtschaftlicher ist, hängt jedoch vom tatsächlichen Arbeitsumfang, der Betriebsgröße, der Gefährdungssituation und den vorhandenen internen Kompetenzen ab.

Eine pauschale Aussage, dass externe Betreuung grundsätzlich günstiger ist, lässt sich daher nicht treffen.

 

Worauf sollten Unternehmen bei einem Angebot achten?

 

Bei der Auswahl einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit sollte nicht ausschließlich der Preis entscheidend sein. Ebenso wichtig sind die fachliche Qualifikation, die praktische Erfahrung und die nachvollziehbare Beschreibung der angebotenen Leistungen.

Vor der Beauftragung sollten insbesondere folgende Punkte geklärt werden:

  • Welche Leistungen sind Bestandteil der vereinbarten Betreuung?
  • Wie wurden die erforderlichen Einsatzzeiten ermittelt?
  • Welche Leistungen werden zusätzlich berechnet?
  • Wie häufig finden Betriebsbegehungen und persönliche Beratungstermine statt?
  • Wie werden Tätigkeiten und Ergebnisse dokumentiert?
  • Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt?
  • Welche Regelungen gelten für zusätzliche Standorte oder besondere Ereignisse?

Ein transparentes Angebot ermöglicht es, den Betreuungsumfang und die damit verbundenen Kosten realistisch einzuschätzen.

Weitere Informationen zu den gesetzlichen Anforderungen finden Sie in unserem Beitrag Ab wann ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit Pflicht?


Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in München – Betreuung und Kosten

Die Kosten einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit ergeben sich aus dem erforderlichen Betreuungsumfang, den betrieblichen Gefährdungen und den vereinbarten Leistungen. Eine sorgfältige Bedarfsermittlung bildet die Grundlage für eine transparente und wirtschaftlich planbare sicherheitstechnische Betreuung.

CONSTANTIA unterstützt als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit Unternehmen in München und Umgebung bei der rechtskonformen Organisation ihrer sicherheitstechnischen Betreuung – praxisorientiert, transparent und abgestimmt auf die betrieblichen Anforderungen.

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Rechtsgrundlagen und Hinweise: Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), insbesondere §§ 5 und 6; DGUV Vorschrift 2, insbesondere § 2 und Anlagen 1 bis 4. Die Berechnungsbeispiele orientieren sich an den Betreuungsgruppen der überarbeiteten Muster-DGUV Vorschrift 2 vom November 2024. Verbindlich ist die jeweils geltende Fassung des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Die genannten Honorare sind unverbindliche Preisorientierungen beziehungsweise frei gewählte Rechenwerte und keine gesetzlichen Gebührensätze oder verbindlichen Angebote von CONSTANTIA.